Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 126 StGB
§ 126 StGB, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- 1. einen der in § 125a Satz 2 Nummer 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
- 2. eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen des § 177 Absatz 4 bis 8 oder des § 178,
- 3. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 VStGB) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 VStGB),
- 4. eine gefährliche Körperverletzung (§ 224) oder eine schwere Körperverletzung (§ 226),
- 5. eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Absatz 3 Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234 bis 234b, 239a oder 239b,
- 6. einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
- 7. ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Absatz 1 bis 3, des § 308 Absatz 1 bis 3, des § 309 Absatz 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Absatz 3, des § 315b Absatz 3, des § 316a Absatz 1 oder 3, des § 316c Absatz 1 oder 3 oder des § 318 Absatz 3 oder 4 oder
- 8. ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Absatz 6, des § 311 Absatz 1, des § 316b Absatz 1, des § 317 Absatz 1 oder des § 318 Absatz 1
Nummer 2 eingefügt durch G vom 30. 3. 2021 (BGBl. I S. 441), bisherige Nummern 2 bis 7 wurden Nummern 3 bis 8.
Nummer 4 geändert durch G vom 30. 3. 2021 (BGBl. I S. 441).
Nummer 5 geändert durch G vom 30. 7. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 255) (3. 8. 2024).
(2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.
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