Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 61 BMV-Ä
§ 61 BMV-Ä, Statistische Auswertung der Maßnahmen zur Krankheitsfrüherkennung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband tauschen die Ergebnisse der statistischen Auswertung bei den Früherkennungsmaßnahmen aus.
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