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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 59 SGG
§ 59 SGG, [Unwirksamkeit von Zuständigkeitsvereinbarungen]
1 Vereinbarungen der Beteiligten über die Zuständigkeit haben keine rechtliche Wirkung. 2 Eine Zuständigkeit wird auch nicht dadurch begründet, dass die Unzuständigkeit des Gerichts nicht geltend gemacht wird.
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