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Richtlinien

MDSt-RL – Richtlinie MD-Stichprobenprüfung

Richtlinie über Umfang und Auswahl der Stichproben bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und Ausnahmen davon nach § 275 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Richtlinie MD-Stichprobenprüfung - [MDSt-RL])
Sozialversicherungsrecht
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MDSt-RL – Richtlinie MD-Stichprobenprüfung



§ 6 MDSt-RL, Inkrafttreten

Die Änderungen der Richtlinie treten durch Beschluss des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes zum 1. 7. 2022 in Kraft.


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