Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 19.12.2018 - 10 AZR 617/17
BAG 19.12.2018 - 10 AZR 617/17
Vorinstanz
vorgehend ArbG Oldenburg (Oldenburg), 31. Mai 2017, Az: 2 Ca 78/17, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 6. November 2017, Az: 8 Sa 672/17, Urteil
Tenor
-
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. November 2017 - 8 Sa 672/17 - aufgehoben.
-
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 31. Mai 2017 - 2 Ca 78/17 - abgeändert.
-
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 870,45 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1. November 2016 zu zahlen.
-
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner