Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 31.07.2017 - 1 BvR 54/17
BVerfG 31.07.2017 - 1 BvR 54/17 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Werbung mit Namen und Internetadresse auf Anwaltsrobe
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 43b BRAO, § 6 RABerufsO, § 20 RABerufsO
Vorinstanz
vorgehend BGH, 7. November 2016, Az: AnwZ (Brfg) 47/15, Urteil
vorgehend Anwaltsgerichtshof Hamm, 29. Mai 2015, Az: 1 AGH 16/15, Urteil
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
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Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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