Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 28.07.2016 - 1 BvR 1334/16, 1 BvR 1335/16, 1 BvR 1336/16
BVerfG 28.07.2016 - 1 BvR 1334/16, 1 BvR 1335/16, 1 BvR 1336/16 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend OVG Lüneburg, 26. Mai 2016, Az: 4 LA 139/16, Beschluss
vorgehend OVG Lüneburg, 26. Mai 2016, Az: 4 LA 140/16, Beschluss
vorgehend OVG Lüneburg, 26. Mai 2016, Az: 4 ME 141/16, Beschluss
nachgehend BVerfG, 21. Juni 2017, Az: 2 BvR 1349/16 - Vz 12/17, Beschwerdekammerbeschluss
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
-
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden werden die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
-
Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner