Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BFH 19.06.2012 - VII R 33/10
BFH 19.06.2012 - VII R 33/10 - (Stromsteuerrechtliches Herstellerprivileg - Auslegung von § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG - Aufladen einer Batterie ist keine Stromerzeugung - Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom)
Normen
§ 9 Abs 1 Nr 2 StromStG, § 9 Abs 4 StromStG, § 1 Abs 1 StromStG, Art 14 Abs 1 S 1 Buchst a EGRL 96/2003, Art 21 Abs 3 EGRL 96/2003, Art 4 Abs 3 EWGRL 81/92
Aktionen
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.