Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BFH 30.11.2011 - I R 83/10
BFH 30.11.2011 - I R 83/10 - Bildung von Rückstellungen betreffend rechtlich noch nicht bestehender Verbindlichkeiten
Normen
§ 249 Abs 1 S 1 HGB, § 252 Abs 1 Nr 4 HGB, § 5 Abs 1 S 1 EStG 2002
Aktionen
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.