Gesetze
AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Sonstige
AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Abschnitt 1, Allgemeiner Teil
§ 1 AGG, Ziel des Gesetzes
§ 2 AGG, Anwendungsbereich
§ 3 AGG, Begriffsbestimmungen
§ 4 AGG, Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5 AGG, Positive Maßnahmen
Abschnitt 2, Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung Unterabschnitt 1, Verbot der Benachteiligung
§ 6 AGG, Persönlicher Anwendungsbereich
§ 7 AGG, Benachteiligungsverbot
§ 8 AGG, Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
§ 9 AGG, Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
§ 10 AGG, Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
Unterabschnitt 2, Organisationspflichten des Arbeitgebers
§ 11 AGG, Ausschreibung
§ 12 AGG, Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
Unterabschnitt 3, Rechte der Beschäftigten
§ 13 AGG, Beschwerderecht
§ 14 AGG, Leistungsverweigerungsrecht
§ 15 AGG, Entschädigung und Schadensersatz
§ 16 AGG, Maßregelungsverbot
Unterabschnitt 4, Ergänzende Vorschriften
§ 17 AGG, Soziale Verantwortung der Beteiligten
§ 18 AGG, Mitgliedschaft in Vereinigungen
Abschnitt 3, Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
§ 19 AGG, Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 20 AGG, Zulässige unterschiedliche Behandlung
§ 21 AGG, Ansprüche
Abschnitt 4, Rechtsschutz
§ 22 AGG, Beweislast
§ 23 AGG, Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
Abschnitt 5, Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
§ 24 AGG, Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6, Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
§ 25 AGG, Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 26 AGG, Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen
§ 26a AGG, Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26b AGG, Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26c AGG, Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid
§ 26d AGG, Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26e AGG, Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26f AGG, Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26g AGG, Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
§ 26h AGG, Verwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26i AGG, Berufsbeschränkung
§ 27 AGG, Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 28 AGG, Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes
§ 29 AGG, Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
§ 30 AGG, Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Abschnitt 7, Schlussvorschriften
§ 31 AGG, Unabdingbarkeit
§ 32 AGG, Schlussbestimmung
§ 33 AGG, Übergangsbestimmungen
§ 26b AGG , Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung § 26b eingefügt durch G vom 23. 5. 2022 (BGBl. I S. 768).
(1) Die Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung beträgt 5 Jahre.
(2) Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.
(3) Kommt vor Ende des Amtsverhältnisses eine Neuwahl nicht zustande, so führt die oder der bisherige Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung auf Ersuchen der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten die Geschäfte bis zur Neuwahl fort.
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§ 26a AGG