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AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz



§ 32 AGG, Schlussbestimmung

Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen.


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