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GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
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GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen



§ 148 GWB, Anwendungsbereich

Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.


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