Category Image
Verordnungen

PpUGV – Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021 (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

PpUGV – Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung



§ 9 PpUGV, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die PpUGV vom 28. 10. 2019 (BGBl. I S. 1492), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. 7. 2020 (BGBl. I S. 1701) geändert worden ist, außer Kraft.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.