Category Image
Verordnungen

ReHV – Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung

Verordnung zur Ausgestaltung des Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe (Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung - ReHV)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

ReHV – Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung



§ 1 ReHV, Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt das Nähere zu den konkreten Voraussetzungen des einmaligen Energiekostenzuschusses gemäß § 36a Absatz 1 SGB IX, das Verfahren zur Antragstellung und zum Nachweis der entstandenen Kosten.


Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.