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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V, zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Absatz 4 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung bei Erkrankung eines Kindes gemäß § 47 Absatz 10 SGB XIV [RS 2024/03]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 5.3.3. RS 2024/03, Anspruchsdauer bei stationärer Mitaufnahme

(1) Abweichend zum Kinderkrankengeld bei häuslicher Betreuung ist gesetzlich keine Höchstanspruchsdauer für das Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme vorgesehen. Der Anspruch auf das Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme besteht daher, wenn und solange die Mitaufnahme eines Elternteils 1 bei stationärer Behandlung des versicherten Kindes aus medizinischen Gründen im Sinne des § 11 Absatz 3 SGB V notwendig ist (siehe hierzu Ziff. 4.8.1.).

(2) Bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres des versicherten Kindes wird gemäß § 11 Absatz 3 Satz 2 SGB V von der Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson aus medizinischen Gründen unwiderleglich ausgegangen.

(3) Die in Anspruch genommenen Tage mit Kinderkrankengeld bei stationärer Begleitung werden nicht auf die begrenzte Anzahl von Anspruchstagen auf Kinderkrankengeld nach § 45 Absatz 1 SGB V in Verb. mit § 45 Absatz 2 und 2a SGB V angerechnet.

(4) Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Ziff. 5.3.1. verwiesen.

1 Elternteile in diesem Sinne sind die im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern der Kinder nach § 10 Absatz 1 Satz 1 SGB V (leibliche Eltern, Adoptiveltern) sowie nach § 10 Absatz 4 SGB V (Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern).


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