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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 40 SGB XI Ziff. 9.3. RS 2024/08, Antragstellung ohne Vorliegen von Pflegebedürftigkeit

Wird ein Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Pflegehilfsmittel gestellt, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit bereits festgestellt wurde, ist wie folgt vorzugehen:

  • -Ablehnung des Antrags wegen fehlender Pflegebedürftigkeit.
  • -Unabhängig von der Ablehnung des Antrags ist die versicherte Person über die Erforderlichkeit eines Antrags auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu beraten.
  • -Wenn im Rahmen der Begutachtung Empfehlungen auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Pflegehilfsmittel gegeben werden, gilt dies als Antrag.

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