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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 144 SGB XI Ziff. 5. RS 2024/08, Zusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung mit anderen Leistungen

Sofern am 31. 12. 2016 Leistungen der Pflegeversicherung mit Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, den Hilfen zur Pflege nach dem SGB XII, dem BVG oder dem SGB VIII zusammentreffen, ist eine Vereinbarung nach § 13 Absatz 4 SGB XI (vgl. § 13 SGB XI Ziff. 4.) zwischen den beteiligten Leistungsträgern nur dann abzuschließen, wenn einer der beteiligten Träger oder der Pflegebedürftige dies verlangt.


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