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BBG – Bundesbeamtengesetz

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BBG – Bundesbeamtengesetz



§ 30 BBG, Beendigungsgründe

Das Beamtenverhältnis endet durch

  • 1.Entlassung,
  • 2.Verlust der Beamtenrechte,
  • 3.Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem BDG oder
  • 4.Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.

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