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BBiG – Berufsbildungsgesetz

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
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BBiG – Berufsbildungsgesetz



§ 84 BBiG, Ziele der Berufsbildungsforschung

Die Berufsbildungsforschung soll

  • 1.Grundlagen der Berufsbildung klären,
  • 2.inländische, europäische und internationale Entwicklungen in der Berufsbildung beobachten,
  • 3.Anforderungen an Inhalte und Ziele der Berufsbildung ermitteln,
  • 4.Weiterentwicklungen der Berufsbildung in Hinblick auf gewandelte wirtschaftliche, gesellschaftliche und technische Erfordernisse vorbereiten,
  • 5.Instrumente und Verfahren der Vermittlung von Berufsbildung sowie den Wissens- und Technologietransfer fördern.

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