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BBiG – Berufsbildungsgesetz

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BBiG – Berufsbildungsgesetz



§ 89 BBiG, Bundesinstitut für Berufsbildung

1 Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. 2 Es hat seinen Sitz in Bonn.


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