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BBiG – Berufsbildungsgesetz

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BBiG – Berufsbildungsgesetz



§ 100 BBiG, Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung unterliegt, soweit in diesem Gesetz nicht weitergehende Aufsichtsbefugnisse vorgesehen sind, der Rechtsaufsicht des BMBF.


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