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BGB – Bürgerliches Gesetzbuch



§ 651x BGB, Haftung für Buchungsfehler

Der Reisende hat Anspruch auf Ersatz des Schadens,

  • 1.der ihm durch einen technischen Fehler im Buchungssystem des Reiseveranstalters, Reisevermittlers, Vermittlers verbundener Reiseleistungen oder eines Leistungserbringers entsteht, es sei denn, der jeweilige Unternehmer hat den technischen Fehler nicht zu vertreten,
  • 2.den einer der in Nummer 1 genannten Unternehmer durch einen Fehler während des Buchungsvorgangs verursacht hat, es sei denn, der Fehler ist vom Reisenden verschuldet oder wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.

§ 651x eingefügt durch G vom 17. 7. 2017 (BGBl. I S. 2394).


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