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EStG – Einkommensteuergesetz

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EStG – Einkommensteuergesetz



§ 109 EStG, Verordnungsermächtigung

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der Mobilitätsprämie näher zu regeln.

§ 109 angefügt durch G vom 21. 12. 2019 (BGBl. I S. 2886).


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