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GenG – Genossenschaftsgesetz

Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz - GenG)
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GenG – Genossenschaftsgesetz



§ 12 GenG, Veröffentlichung der Satzung

Die eingetragene Satzung ist von dem Gericht zu veröffentlichen.

§ 12 geändert durch G vom 5. 7. 2021 (BGBl. I S. 3338).


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