Category Image
Gesetze

JFDG – Jugendfreiwilligendienstegesetz

Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG)
Arbeitsrecht
Navigation
Navigation

JFDG – Jugendfreiwilligendienstegesetz



§ 14 JFDG, (weggefallen)

§ 14 aufgehoben durch G vom 20. 8. 2021 (BGBl. I S. 3932) (1. 1. 2025).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.