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Grundsätze

BMV-Ä – Bundesmantelvertrag - Ärzte

Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä)
Sozialversicherungsrecht
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BMV-Ä – Bundesmantelvertrag - Ärzte



§ 55 BMV-Ä, Abrechnungsunterlagen und Datenaustausch

Die Aufbereitung der Abrechnungsunterlagen sowie das Nähere über den Datenaustausch sind in einer besonderen vertraglichen Vereinbarung geregelt (Anlage 6).


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