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    BVerfG 03.03.2022 - 1 BvR 2470/21 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

    Normen

    § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

    Vorinstanz

    vorgehend BFH, 17. Mai 2021, Az: IX R 21/18, Urteil
    vorgehend Hessisches Finanzgericht, 18. April 2018, Az: 5 K 2703/12, Urteil

    Tenor

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

    Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

    Gründe

    1

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


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