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    BVerfG 10.11.2020 - 1 BvR 1319/20 - Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Vorinstanz

    vorgehend BAG, 22. Januar 2020, Az: 10 AZR 387/18, Urteil
    vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 5. Juni 2018, Az: 12 Sa 421/17, Urteil
    vorgehend ArbG Wiesbaden, 22. Februar 2017, Az: 6 Ca 1678/15, Teilurteil

    Tenor

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

    Gründe

    1

    Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen dieselben Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.

    2

    Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

    3

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


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