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    BVerfG 09.05.2018 - 1 BvR 216/18 - Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Vorinstanz

    vorgehend OLG Köln, 11. Dezember 2017, Az: 7 U 106/17, Beschluss
    vorgehend OLG Köln, 6. November 2017, Az: 7 U 106/17, Beschluss
    vorgehend LG Köln, 21. Juni 2017, Az: 20 O 222/16, Urteil

    Tenor

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

    Gründe

    1

    Die angegriffenen Entscheidungen verletzen nicht den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz durch staatliche Gerichte (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG). Zur weiteren Begründung wird insoweit auf den Beschluss im Verfahren 1 BvR 1884/17 vom heutigen Tag verwiesen.

    2

    Im Übrigen wird von einer Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

    3

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


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