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    BVerfG 04.04.2017 - 2 BvR 743/17 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungsanordnung gem § 58a AufenthGjuris: AufenthG 2004

    Normen

    § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 58a 2004

    Vorinstanz

    vorgehend BVerwG, 21. März 2017, Az: 1 VR 2/17, Beschluss

    Tenor

    1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin I. wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

    2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

    3. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

    Gründe

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


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