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    BVerfG 23.10.2011 - 2 BvR 1098/11 - Kammerbeschluss ohne Begründung

    Normen

    § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

    Vorinstanz

    vorgehend BFH, 13. Oktober 2010, Az: I R 79/09, Urteil

    Tenor

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


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