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    BFH 19.06.2012 - VII R 49/11 - (Notwendigkeit der Auslegung eines Antrags auf Spitzenausgleich nach § 10 StromStG durch das Hauptzollamt nach Ablehnung der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes - Keine Steuerentstehung bei bloßer Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom - Steuergegenstand - Stromentnahme zwecks Aufladung einer Batterie - Entnahme von Strom aus einer Batterie nicht steuerbegünstigt)

    Normen

    § 10 StromStG, § 5 Abs 1 S 1 StromStG, § 1 Abs 1 StromStG, § 9 Abs 1 Nr 2 StromStG, § 9 Abs 1 Nr 3 StromStG, Pos 2716 KN


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