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    BAG 22.03.2018 - 6 AZR 30/17

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Frankfurt, 2. Februar 2016, Az: 24 Ca 6460/15, Urteil
    vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 28. November 2016, Az: 16 Sa 262/16, Urteil

    Tenor

    1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2016 - 16 Sa 262/16 - aufgehoben.

    2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2016 - 24 Ca 6460/15 - abgeändert.

    Die Klage wird abgewiesen.

    3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.


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