| 1. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Mai 2012 iHv. 27.090,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 16.218,18 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. Juni 2012 zu bezahlen; |
| 2. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Juni 2012 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 886,54 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. Juli 2012 zu bezahlen; |
| 3. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Juli 2012 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 993,61 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. August 2012 zu bezahlen; |
| 4. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat August 2012 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 993,61 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. September 2012 zu bezahlen; |
| 5. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat September 2012 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 865,06 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. Oktober 2012 zu bezahlen; |
| 6. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Oktober 2012 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 797,42 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. November 2012 zu bezahlen; |
| 7. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat November 2012 iHv. 1.937,47 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 1.164,13 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. Dezember 2012 zu bezahlen; |
| 8. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Dezember 2012 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 897,20 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. Januar 2014 zu bezahlen; |
| 9. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Januar 2013 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 971,26 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. Februar 2013 zu bezahlen; |
| 10. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Februar 2013 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 519,64 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. März 2013 zu bezahlen; |
| 11. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat März 2013 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 971,26 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. April 2013 zu bezahlen; |
| 12. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat April 2013 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 971,26 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. Mai 2013 zu bezahlen; |
| 13. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Juni 2013 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 971,26 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. Juli 2013 zu bezahlen; |
| 14. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Juli 2013 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 971,26 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. August 2013 zu bezahlen; |
| 15. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat August 2013 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 971,26 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. September 2013 zu bezahlen; |
| 16. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat September 2013 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf gezahlter 971,26 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. Oktober 2013 zu bezahlen; |
| 17. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Oktober 2013 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 971,26 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. November 2013 zu bezahlen; |
| 18. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat November 2013 iHv. 1.260,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 694,53 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. Dezember 2013 zu bezahlen; |
| 19. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Dezember 2013 iHv. 792,58 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 517,66 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. Januar 2014 zu bezahlen; |
| 20. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Januar 2014 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 975,04 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. Februar 2014 zu bezahlen; |
| 21. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Februar 2014 iHv. 1.890,00 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 975,04 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. März 2014 zu bezahlen; |
| 22. | festzustellen, dass die Beklagte zu 1. während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet ist, ihr ein monatliches BeE Gehalt iHv. 1.890,00 Euro brutto zu bezahlen; |
| 23. | die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an sie eine weitere Abfindung iHv. 10.000,00 Euro brutto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. Juni 2012 zu bezahlen; |
| 24. | die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat März 2014 iHv. 1.036,45 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 584,07 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit 1. April 2014 zu bezahlen. |