| 1. | die Beklagte zu verurteilen, an sie ein monatliches Vorruhestandsgeld iHv. 4.477,25 Euro brutto ab dem 1. August 2015 jeweils zum Monatsende bis zum 31. August 2018 zu zahlen; |
| 2. | die Beklagte zu verurteilen, an sie 613,05 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. August 2014 zu zahlen; |
| 3. | die Beklagte zu verurteilen, an sie 613,05 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. September 2014 zu zahlen; |
| 4. | die Beklagte zu verurteilen, an sie 613,05 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2014 zu zahlen; |
| 5. | die Beklagte zu verurteilen, an sie 626,54 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. November 2014 zu zahlen; |
| 6. | die Beklagte zu verurteilen, an sie 626,54 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2014 zu zahlen; |
| 7. | die Beklagte zu verurteilen, an sie 626,54 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2015 zu zahlen; |
| 8. | die Beklagte zu verurteilen, an sie 626,54 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2015 zu zahlen; |
| 9. | die Beklagte zu verurteilen, an sie 626,54 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. März 2015 zu zahlen; |
| 10. | die Beklagte zu verurteilen, an sie 626,54 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. April 2015 zu zahlen; |
| 11. | die Beklagte zu verurteilen, an sie 626,54 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2015 zu zahlen; |
| 12. | die Beklagte zu verurteilen, an sie 626,54 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2015 zu zahlen; |
| 13. | die Beklagte zu verurteilen, an sie 626,54 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2015 zu zahlen und |
| 14. | die Beklagte zu verurteilen, an sie 626,54 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. August 2015 zu zahlen. |