|
„I.
AUSBILDUNGSVERTRAG
|
|
Ausbildung zum Prüfingenieur
|
|
… |
|
1.1 |
GEGENSTAND DES VERTRAGES
|
|
… |
|
Der Ingenieur verpflichtet sich, die für eine Tätigkeit als Prüfingenieur gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation durch Teilnahme an einem 10-monatigen Lehrgang bei der GTÜ und deren Vertragsbüro Prüfstelle Z GbR zu erwerben und diese Ausbildung erfolgreich abzuschließen. |
|
... |
|
1.3 |
KOSTEN DER AUSBILDUNG, AUSBILDUNGSUNTERSTÜTZUNG
|
|
... |
|
Der Arbeitgeber übernimmt sämtliche Kosten der Ausbildung des Ingenieurs, die aus Anlass der Schulung bei der GTÜ entstehen und die sich im Einzelnen wie folgt zusammensetzen: |
|
Bruttoentgelt gem. Ziff. 1.3.1 Abs. 3 zzgl. Lohnnebenkosten - Arbeitgeberanteil, Büronutzungsanteil, Ausbildungskosten bei der GTÜ, praktische Ausbildung beim Arbeitgeber sowie Prüfgebühren. |
|
1.3.1 Aufstellung der voraussichtlichen Ausbildungskosten:
|
|
Bruttogehalt mit Nebenkosten |
|
|
Ca. 10 Monate x 1.800,00 € |
18.000,00 € |
|
Schulung Theorie bei GTÜ |
13.000,00 € |
|
Schulung prakt. bei Prüfstelle Z
ohne Berechnung |
0,00 € |
|
Führerscheine (A, C, CE) |
3.500,00 € |
|
Sonstige Kosten (Prüfungsgebühren etc.) ca. |
1.000,00 €
|
|
|
35.500,00 € |
|
|
========= |
|
Die Parteien sind sich darüber einig, dass durch die genannte Lehrgangsteilnahme auf Seiten des Arbeitgebers Kosten in Höhe von rund 35.500,00 € entstehen. |
|
Der Ingenieur erhält für die Dauer der Ausbildung, beginnend mit dem 14.01.2013 und endend mit der Ablegung der staatlichen Prüfung nach Anlage VIIIb StVZO, längstens aber bis zum Inkrafttreten des Anstellungsvertrages mit dem Arbeitgeber, eine Ausbildungsunterstützung in Höhe von € 1800,00 brutto pro Monat vom Arbeitgeber. |
|
… |
|
1.4 |
RÜCKZAHLUNG DER AUSBILDUNGSKOSTEN
|
|
Sämtliche Kosten der Ausbildung mit den Nebenkosten und die Ausbildungsunterstützung (im Folgenden ‚Ausbildungskosten‘ genannt) werden von der Prüfstelle Z GbR laufend buchhalterisch erfasst und am Ende der Ausbildung als Anlage zu diesem Vertrag verbindlich festgestellt. Der Ingenieur kann monatlich die Bekanntgabe von Zwischensalden verlangen. |
|
Falls der Ingenieur seine Ausbildung nicht oder nicht erfolgreich beendet oder aus Gründen, die er zu vertreten hat, dieser Vertrag endet oder falls er die Tätigkeit als Prüfingenieur nicht bei der Prüfstelle Z GbR aufnimmt, ist er der Prüfstelle Z GbR zur Rückzahlung aller aufgewendeten und festgestellten Ausbildungskosten in voller Höhe nebst 6 % Zinsen ab Eintritt des Rückzahlungsgrundes verpflichtet. |
|
Im Übrigen ist der Ingenieur nur zur Rückzahlung der Ausbildungskosten verpflichtet, wenn er vor Ablauf von drei Jahren seit Aufnahme der Prüftätigkeit nach Anlage VIII StVZO für das Ingenieurbüro aus dem Ingenieurbüro ausscheide[n] sollte. Dann sind an das Ingenieurbüro zu bezahlen: |
|
- |
100,00 % der Ausbildungskosten bei Ausscheiden im ersten Jahr |
|
- |
66,66 % der Ausbildungskosten bei Ausscheiden im zweiten Jahr |
|
- |
33,33 % der Ausbildungskosten bei Ausscheiden im dritten Jahr. |
|
… |
|
II. ANSTELLUNGSVERTRAG
|
|
... |
|
2.4 |
Vergütung
|
|
2.4.1 |
Arbeitsentgelt
|
|
Herr C erhält ab dem ersten Monat als betrauter Prüfingenieur für die Dauer von 6 Monaten ein Monatsgehalt von 3.200,00 € brutto, zahlbar monatlich nachträglich. |
|
Ab dem siebten Monat als betrauter Prüfingenieur erhält Herr C für die Dauer von 18 Monaten ein Monatsgehalt von 3.500,00 € brutto. Ab dem neunzehnten Monat erhält Herr C für die Dauer von 12 Monaten ein Monatsgehalt von 3.700,00 € brutto. |
|
Nach Ablauf der dreijährigen Betriebszugehörigkeit als Prüfingenieur sind sämtliche entstandenen Ausbildungskosten abgegolten.
|
|
Ab dem 4. Jahr als Prüfingenieur erhält der Arbeitnehmer eine Monatsgehalt von 4.000,00 € brutto.“ |