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    BAG 13.01.2016 - 10 AZR 44/15

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Ulm, 17. Januar 2014, Az: 6 Ca 225/13, Urteil
    vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 26. November 2014, Az: 6 Sa 19/14, Urteil

    Tenor

    1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des

    Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 - 6 Sa 19/14 - aufgehoben.

    2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des

    Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 17. Januar 2014 - 6 Ca 225/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind.

    3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.


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