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    BAG 09.12.2015 - 10 AZR 416/15

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Köln, 18. Juli 2014, Az: 19 Ca 8882/13, Urteil
    vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 12. März 2015, Az: 7 Sa 736/14, Urteil

    Tenor

    1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. März 2015 - 7 Sa 736/14 - teilweise aufgehoben.

    2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Juli 2014 - 19 Ca 8882/13 - teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung einer Abrechnung abgewiesen.

    3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.

    4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 19 % und die Beklagte zu 81 % zu tragen.


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