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    BAG 19.03.2015 - 8 AZR 153/14

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG München, 20. März 2013, Az: 1 Ca 5889/12, Urteil
    vorgehend Landesarbeitsgericht München, 21. November 2013, Az: 2 Sa 416/13, Urteil

    Tenor

    Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. November 2013 - 2 Sa 416/13 - aufgehoben.

    Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 20. März 2013 - 1 Ca 5889/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

    Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

    Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits und die der Nebenintervention zu tragen.


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