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    BAG 15.10.2013 - 9 AZR 398/13

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Berlin, 12. Juni 2012, Az: 50 Ca 11291/11, Urteil
    vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 20. Februar 2013, Az: 4 Sa 1582/12 und 4 Sa 1711/12, Urteil

    Tenor

    1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Februar 2013 - 4 Sa 1582/12 und 4 Sa 1711/12 - unter Zurückweisung der Revision des beklagten Landes teilweise aufgehoben.

    2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Juni 2012 - 50 Ca 11291/11 - mit der Maßgabe abgeändert, dass auch die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2011 zu berücksichtigen ist.

    3. Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.


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