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    BAG 29.06.2011 - 7 AZR 563/10 - Anerkenntnisurteil - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Eisenach, 12. November 2008, Az: 1 Ca 555/08, Urteil
    vorgehend Thüringer Landesarbeitsgericht, 17. November 2009, Az: 8 Sa 10/09, Urteil

    Tenor

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 17. November 2009 - 8 Sa 10/09 - aufgehoben.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Eisenach vom 12. November 2008 - 1 Ca 555/08 - abgeändert:

    Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Befristung vom 30. Juni 2008 nicht beendet worden ist, sondern als unbefristetes Arbeitsverhältnis über den 30. Juni 2008 fortbesteht.

    Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.


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