Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 1.6.2. RS 2004/02
Ziff. 1.6.2. RS 2004/02, Umgang mit fehlerhaften Datensätzen
Für die Prüfung der übermittelten Datensätze sind die Fehlerprüfungen der Anlage 1 maßgebend. Sofern bei der Prüfung Fehler festgestellt werden, sind die fehlerhaften Datensätze postalisch an den Absender der Meldung zu übermitteln.
Aktionen
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.