Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.3.i. KVdRMeldeGs
Ziff. 2.3.i. KVdRMeldeGs, Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Schließt die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nahtlos an die bisherige Rentenzahlung an und waren in der bisherigen Rente die Voraussetzungen zur KVdR erfüllt, wird die bisherige KVdR — ggf. rückwirkend — fortgeführt, selbst wenn der Antrag auf Weiterzahlung erst nach Wegfall der bisherigen Rente gestellt wurde. Waren die KVdR-Voraussetzungen zur bisherigen Rente nicht erfüllt, gelten die Ausführungen zu Buchstabe a entsprechend.
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