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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. I.6.9. MobRehaEmpf
Ziff. I.6.9. MobRehaEmpf, Gesundheits- und Krankenpfleger 1
- - Staatliche Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger
- - Examinierte Altenpfleger (mit 3-jähriger Ausbildung)
- - Erfahrung in der fachlichen Beratung, Anleitung und praktischen Unterstützung von medizinischen Laien
1 Ab 1. 1. 2023 Pflegefachfrau/-fachmann, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*in
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