Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. II.1.3.2. MobRehaEmpf
Ziff. II.1.3.2. MobRehaEmpf, Allokation für die mobile geriatrische Rehabilitation
(1) Gemäß der im allgemeinen Teil dieser Gemeinsamen Empfehlungen in Kapitel I.3 dargelegten Allokationskriterien kommt die mobile geriatrische Rehabilitation insbesondere für solche Rehabilitanden in Betracht, die ihre Teilhabeziele überwiegend durch adaptive Strategien erreichen können.
(2) Hinweise für den überwiegenden Einsatz adaptiver Strategien beim geriatrischen Patienten können z. B. sein:
- - fortbestehende erhebliche Schädigungen von Funktionen und Beeinträchtigungen von Aktivitäten über die akute Krankheitsphase hinaus (geringeres Restitutionspotential geriatrischer Patienten durch eingeschränkte Reservekapazitäten),
- - bereits vorbestehende oder aufgrund der Schwere eines Akutereignisses absehbare Begrenzung des weiteren Lebensumfeldes auf ein umschriebenes soziales und räumliches Umfeld (zentrale Bedeutung dieses konkreten Lebensumfelds für Teilhabeverbesserungen),
- - relevanter Unterstützungsbedarf im ständigen Wohnumfeld durch An- und Zugehörige (Abhängigkeit der selbstbestimmten Teilhabe am Leben von der konkreten Ausgestaltung dieses Unterstützungsarrangements),
- - eine vollstationäre Pflegeeinrichtung als (perspektivisch) dauerhaftes Wohnumfeld.
(3) Weiterhin existiert eine spezielle Gruppe geriatrischer Patienten, für die Rehabilitationsfähigkeit und eine positive -prognose ausschließlich unter mobiler rehabilitativer Leistungserbringung angenommen werden kann. Hierzu gehören neben den in Kapitel I.3 des Allgemeinen Teils genannten Rehabilitanden insbesondere auch solche mit:
- - erheblichen Schädigungen mentaler Funktionen, deren Ausprägung und Handlungsrelevanz bei Verlust gewohnter räumlicher und sozialer Bezüge derart zuzunehmen drohen, dass rehabilitative Maßnahmen nur unter Erhalt dieser Bezüge erfolgversprechend erscheinen (Hinweise hierauf können z. B. Ängste, Wahnvorstellungen, psychomotorische Unruhe und Agitiertheit, delirantes Syndrom, schwere Störungen des Schlaf-Wachrhythmus, ggf. mit Bedarf zusätzlicher Pharmakotherapie u. ä. im Rahmen eines vorangehenden Akutkrankenhausaufenthaltes sein).
(4) Geriatrische Patienten können sich trotz bestehender Indikation zu einer geriatrischen Rehabilitation häufig nicht zu dieser entschließen, wenn sie hierzu ihr gewohntes Wohn- und Lebensumfeld verlassen müssen 1 . Das Wohnumfeld geriatrischer Patienten stellt dabei nicht selten den einzigen verbliebenen, räumlichen und sozialen Schutzraum dar, in dem sie sich auskennen und sicher fühlen. Diesen Schutzraum (ggf. erneut bspw. nach einem längeren Krankenhausaufenthalt) mit ungewisser Perspektive zu verlassen, ist für viele alte Menschen mit Angst besetzt, sodass ihnen ein solcher Entschluss nicht möglich ist. Dies sollte im Einzelfall als Teilaspekt der gesamten Rehabilitationsprognose bei der Allokationsentscheidung Berücksichtigung finden.
1 Hinweise hierauf zeigen sich sowohl in der bisherigen Umsetzungspraxis mobiler geriatrischer Rehabilitation als auch den Umsetzungserfahrungen im Rahmen der Pflegebegutachtung ausgesprochener Rehabilitationsempfehlungen.
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner