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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.1.8.9. MobRehaEmpf
Ziff. II.1.8.9. MobRehaEmpf, Personalbemessung
(1) Die personelle Ausstattung muss die Umsetzung des Rehabilitationskonzeptes ermöglichen.
(2) Als Anhalt können die folgenden Zahlen dienen:
- - Ärzte 1:20,
- - Pflegekräfte 1:10 bis 1:40,
- - Physiotherapeuten 1:10 bis 1:15,
- - Ergotherapeuten 1:10 bis 1:15,
- - Stimm-, Sprech-, Sprach und Schlucktherapeuten 1:20 bis 1:40,
- - Sozialarbeiter 1:30 bis 1:80,
- - Klinische Psychologen/Neuropsychologen 1:40 bis 1:100,
- - Ernährungsberater (Diätassistent/Diplomökotrophologe) 1:100.
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