Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 63 SGB X Ziff. 1. RS 1981/01
§ 63 SGB X Ziff. 1. RS 1981/01, Allgemeines
Die Frage, ob ein Bürger, der im Widerspruchsverfahren erfolgreich einen Verwaltungsakt angegriffen hat (sog. isoliertes Vorverfahren), von der Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, Erstattung der Kosten seiner Rechtsverteidigung oder -verfolgung verlangen kann, war bisher gesetzlich nicht geregelt. Das BSG hatte die Anwendung des § 193 SGG auf Fälle dieser Art abgelehnt; es hat lediglich entschieden, dass bei nachfolgendem Klageverfahren zu den erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten auch die Kosten des Vorverfahrens gehören.
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