Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 11.6. RS 1996/01
Ziff. 11.6. RS 1996/01, Beitragspflicht von Krankengeld in der Pflegeversicherung
In der Pflegeversicherung sind Bezieher von Krankengeld nicht beitragsfrei. Hier sind entsprechend § 57 Absatz 2 Satz 1 SGB XI in Verb. mit § 59 Absatz 2 SGB XI Beiträge von dem Künstler und der Krankenkasse gemeinsam zu tragen. . . . Die Beiträge sind von der Krankenkasse zugunsten der Pflegekasse einzubehalten. Die Künstlersozialkasse ist nicht beteiligt.
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