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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 11.9.5. RS 1996/01, Prüfung der Beitragszahlung

(1) Die Krankenkassen sind zur Prüfung der Beitragszahlung durch die Künstlersozialkasse berechtigt. Diese Prüfung findet alle 4 Jahre im Hause der Künstlersozialkasse statt und wird gemeinsam von Vertretern der beteiligten Krankenkassen durchgeführt. Zeitpunkt, Inhalt und Umfang der Prüfung werden zuvor einvernehmlich festgelegt.

(2) Prüfungen durch den Rentenversicherungsträger werden gesondert durchgeführt. Eine gemeinsame Prüfung mit den beteiligten Krankenkassen ist möglich.


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