Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.1. RS 2022/05
Ziff. 4.1. RS 2022/05, Unterlagen der Therapeutin oder des Therapeuten
(1) Therapeutinnen und Therapeuten erhalten von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung folgende Unterlagen:
- 1. Formblätter
PTV 1 | Antrag auf Psychotherapie der Versicherten oder des Versicherten |
PTV 2 | Angaben der Therapeutin oder des Therapeuten zum Antrag auf Psychotherapie |
PTV 12 | Anzeige der Akutbehandlung |
(2) Diese Formulare können auch als Blankoformulare entsprechend den dafür festgelegten Vorschriften in der Praxis des Therapeuten ausgedruckt werden (Blankoformularbedruckungsverfahren).
- 2. Briefumschlag
PTV 8 | Umschlag zur Weiterleitung der Unterlagen für das Gutachterverfahren |
- 3. Informationsblätter
PTV 3 | Informationsblatt zum Erstellen der Berichte an die Gutachterin oder den Gutachter |
PTV 10 | Patienteninformation "Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankversicherung" |
PTV 11 | Individuelle Patienteninformation zur Psychotherapeutischen Sprechstunde |
(3) Die Formulare PTV 10 und 11 können auch als Blankoformulare entsprechend den dafür festgelegten Vorschriften in der Praxis des Therapeuten ausgedruckt werden (Blankoformularbedruckungsverfahren).
- 4. Vordrucke nach der Vordruckvereinbarung
Muster 5/6 | Abrechnungsschein/Überweisungs-/Abrechnungsschein |
Muster 7 | Überweisung vor Aufnahme einer Psychotherapie zur Abklärung somatischer Ursachen |
Muster 22 | Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie |
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner